Privat versichert



Sie sind privat versichert?

Wir würden Sie gerne als Patient/in in unserer Klinik begrüßen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen nur helfen können, wenn Sie eine akute, stationäre Krankenhausbehandlung bei Ihrer Privatkasse beantragen.

Für Ihre Aufnahme in die Klinik Wersbach ist eine fachärztliche Krankenhauseinweisung und eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Die Klinik Wersbach führt für privat versicherte Patienten ausschließlich stationär notwendige Akutbehandlungen durch.
(Wir sind jedoch kein Sanatorium und für Privatpatienten werden bei uns keine Kur- / Rehamaßnahmen angeboten.)


Wir sind sehr bemüht, eine zeitnahe Aufnahme von Akutpatienten zu ermöglichen.

Für beihilfeberechtigte Patienten gilt:

Der Aufenthalt in der Klinik Wersbach ist beihilfefähig, da wir alle Kriterien eines privaten Krankenhauses nach
§7 Abs.1 Nr.1 SGBV der Beihilfeverordnung erfüllen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich die Klinik anzusehen und ein unverbindliches Vorgespräch mit einem Therapeuten zu führen.

Nach dem ärztlichen Vorgespräch haben Sie die Möglichkeit mit unserer Mitarbeiterin der Verwaltung ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, indem wir Ihnen bezüglich des Procederes der Kostenübernahme mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Diese Beratung ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden und ein Service unseres Hauses.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Karin Möller
Karin Möller
Andrea Birken
Andrea Birken

Rufen Sie uns einfach an.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Tel. (0 21 74) 398 - 0